Das konnte und durfte nicht sein!
Wir waren von Anfang an der festen Überzeugung, dass
dieses Ansinnen absolut nicht gerechtfertigt war. Denn "
Neuronales Netz" ist ein Begriff aus der
Künstlichen Intelligenz, einem Forschungsgebiet der Informatik.
Hebb und
Kohonen würden sich im Grabe herumdrehen, Letzterer allerdings nur, wenn er bereits verstorben wäre. Dieser Begriff konnte nur der Allgemeinheit gehören.
Es war also klar, dass wir die uns zugeschickte Unterlassungserklärung nie und nimmer unterschreiben konnten. Im Gegenteil: Die Marke "Neuronales Netz" musste gelöscht werden.
Dies war auch die Ansicht unserer Rechtsanwältin, deren Kanzlei glücklicherweise auch auf das deutsche Markenrecht spezialisiert ist. In einem Erwiderungsschreiben an die Kollegen, das vor Paragraphen aus den Markenrecht nur so strotzte, wurde festgestellt,
- dass unsere Nutzung des Begriffs "Neuronales Netzwerk" nicht monierbar ist, und
- dass deren Mandantin sogar die Löschung der Marke zu beantragen hat, da die Eintragung von vornherein nichtig war, und
- dass die Gegenseite unsere Anwaltskosten zu tragen hat.
Die Sache fing an Spaß zu machen.