Sicher, wir hätten ja nachgeben können, d.h. die
Unterlassungserklärung unterschreiben und die geforderten Gebühren bezahlen können. Das wäre möglicherweise bequemer gewesen, hätte aber ungeahnte Folgen gehabt:
Unsere Rechtsanwältin erläuterte mir, dass eine Marke, nachdem sie als 10 Jahre eingetragen und genutzt ist, danach nicht mehr zu löschen ist. Dies wäre für "Neuronales Netzwerk" nächstes Jahr der Fall gewesen. Formulierungen mit diesem Begriff wären - wo auch immer angreifbar - geworden. Die Rechtsabteilungen auch der großen Softwarehersteller hätten möglicherweise Einiges zu tun bekommen. Denn viele Statistik-Pakete oder Data Mining Anwendungen implementieren neuronale Netzwerke. Man hätte dies natürlich weiterhin tun können, man hätte aber möglicherweise nicht mehr darüber reden dürfen.
Gefahr war also im Verzuge. Die Welt musste wieder einmal gerettet werden.
Naja, das ist sicher ein wenig großspurig, aber die akademische Welt hätte schon ein Problem bekommen können. Aber was sind das für Leute, die sich einen Begriff, mit dem sie sicherlich während ihres Informatik-Studiums und sogar während der Promotion gearbeitet haben, für die eigenen Geschäftszwecke aneignen wollten.
Da könnte ich ja versuchen, "Homologische Algebra" als Marke anzumelden, um Software, die Gruppen in Cokettenkomplexe auflöst mit dieser Marke zu versehen. Jeder einigermaßen vernünftige Patentanwalt hätte dieses Ansinnen zurückgewiesen.
Aber vor fast 10 Jahren hat wohl ein Anwalt im Patentamt herrlich gepennt.
Das ist gar keine so eine schlechte Idee:
Aufgenommen: Mar 08, 22:28