Es gibt schon sehr dreiste Menschen ...
Da flatterte doch per Fax Ende Januar uns eine Abmahnung ins Haus. Eine Berliner Anwaltskanzlei monierte auf unseren Webseiten eine Markenrechtsverletzung. So weit so gut. Das kann schon mal passieren, da keiner so genau weiß, worauf alles eine Marke eingetragen ist. Aber dieser Fall war schon ein starkes Stück:
Da hatte es doch eine Berliner Firma namens "
Public Financial Consulting Gmbh" vor fast 10 Jahren geschafft, den Begriff "Neuronale Netze" als Marke eintragen zu lassen. Daher sah der abmahnende Anwalt die Rechte seiner Mandantin durch unsere Formulierung "Baysian Neural Network Classifier - neuronales Netz ..." auf
einer unserer
Webseiten verletzt.
Wir sind bestimmt nicht die Einzigen, die es gewagt haben, den Begriff "Neuronale Netzwerk" auf ihren Webseiten zu führen. Man
google nur mal danach ... Da findet man Universitäten, Pharmaunternehmen, Verlage, Amazon, Softwarehersteller und viele mehr.
Für einen Anwalt, in unserem Fall ein Familienrechtler, ist das heute sehr einfach: google nach der "Marke" und mahne alle Firmen und Institutionen ab, die diese auf ihren Webseiten nutzen. Klar, dass der Anwalt seine Mühe den abgemahnten Firmen dann in Rechnung stellen muss. Für einen so gebräuchlichen Begriff wie "Neuronales Netz" kann da schon eine nette Summe zusammen kommen.
Und das war sicher auch der Anlass für diese Aktion. Da dachte wohl jemand, er hätte die Lizenz zum Geld drucken gefunden ...
Sicher, wir hätten ja nachgeben können, d.h. die Unterlassungserklärung unterschreiben und die geforderten Gebühren bezahlen können. Das wäre möglicherweise bequemer gewesen, hätte aber ungeahnte Folgen gehabt: Unsere Rechtsanwältin erläutert
Aufgenommen: Mar 06, 17:37